Willkommen auf der Seite des Lerchenberggymnasiums Altenburg

17.12.2021
Quarantäneanordnung

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wir bitten die Schülerinnen und Schüler der Sportkurse Leichtathletik und Basketball der Klassenstufe 12 (außer die Geimpften und Genesenen) die Anordnung des Gesundheitsamtes (siehe Anlage) zu beachten. 

Die Schulleitung

16.12.2021
15. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

unser Minister Holter hat uns soeben mitgeteilt, dass es auf Grund der angespannten Infektionslage für die Eltern die Möglichkeit gibt, ihre Kinder vom 20.-22.12.2021 vom Unterricht in Präsenz zu befreien. (siehe Anlage 1) Die Befreiungsmöglichkeit ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Schülerinnen und Schüler die von den Lehrkräften gestellten Aufgaben an diesen Tagen im häuslichen Lernen selbstständig lösen. Da wir nicht wissen, wie viele Eltern bzw. volljährige Schüler von dieser Befreiungsmöglichkeit Gebrauch machen, werden wir wie folgt vorgehen:

Alle Eltern oder volljährigen Schüler, die von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch machen werden, teilen dies per Mail bis Sonntag, 19.12.2021 dem Klassenlehrer oder Stammkursleiter (Kl. 6b an Hr. Oelsner, A22DE2 an Fr. Wust-Köhler) mit, der die Information ins Klassenbuch/Abwesenheitslisten einträgt. Von Montag bis Mittwoch findet keine Vermittlung neuen Unterrichtsstoffes statt. Der Unterrichtstag endet für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Alle Fachlehrer (Montag bis Mittwoch) erstellen für Ihre Unterrichtsstunden (1.-6. Stunde) Aufgaben, die alle Schüler selbstständig zu Hause oder in der Schule (unter Aufsicht) lösen. Die Sportlehrer erstellen Aufgaben für Medienkunde. Diese Aufgaben werden persönlich, per Mail oder in der Schulcloud vom Fachlehrer an die Schüler übermittelt. Der Fachlehrer ist dafür verantwortlich, dass alle Schüler der Klasse oder des Kurses (auch diejenigen, die erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden) die Aufgaben rechtzeitig erhalten. Die Kontrolle dieser Aufgaben erfolgt in der 1. Schulwoche 2022 durch die entsprechenden Fachlehrer. Klausuren bzw. Nachklausuren sowie bereits angekündigte Leistungskontrollen in Klassenstufe 11 und 12 werden wie terminiert geschrieben. (evtl. individuelle Absprache mit Fr. Wust-Köhler)

Abschließend möchte ich hinzufügen, dass ich mir sehr gewünscht hätte, zu diesen 3 Unterrichtstagen eine einheitliche und langfristige Entscheidung von unserem Ministerium zu erhalten. Leider sind wir erneut in der Situation, sehr schnell und ohne längere Planungsmöglichkeit eine praktikable Lösung für unser Gymnasium zu finden.

Für das Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen allen von Herzen eine besinnliche und friedliche Zeit im Kreise Ihrer Lieben. Genießen Sie die kleine Auszeit und starten Sie gesund in das neue Jahr, damit es schöner werde als das alte.

Mit weihnachtlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

10.12.2021
Positives Testergebnis - Elternbrief des Gesundheitsamtes

Sehr geehrte Eltern,

unter dem Button Neue Covidinfektionen dokumentieren wir für Sie täglich uns neu gemeldete positive Testergebnisse in einzelnen Klassen bzw. Kursen.

Sollte in der Klasse/ im Kurs Ihres Kindes ein postiver Fall aufgetreten sein, wird die betreffende Klasse/ der betreffende Kurs von uns informiert. Es besteht ein Unterschied in der weiteren Handhabung des Gesundheitsamtes in Abhängigkeit davon, ob das positive Testergebnis auf einen schulischen Selbsttest bzw. einen bestätigten PCR-Test zurückzuführen ist.

Aus diesem Grund bitten wir Sie die entsprechenden Elternbriefe des Gesundheitsamtes bei Auftreten eines Falls in der Klasse/ im Kurs Ihres Kindes zur Kenntnis zu nehmen. (Anlage 1 & Anlage 2)

Beide Dokumente finden Sie auch unter dem Button Neue Covidinfektionen.

Bleiben Sie gesund.

Wir wünschen Ihnen allen einen besinnlichen 3. Advent!

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

10.12.2021
14. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22 (Umgang mit Tests an Schule)

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

untenstehend teile ich Ihnen die neuen infektionsschutzrechtlichen Regelungen zum Umgang mit Tests an Schule mit, die die Schulleitungen umsetzen müssen. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut.

Sie sind dem Handlungsleitfaden Corona Indexfall des TMBJS vom 08.12.2021 entnommen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Preißler

(Auszug aus dem Schreiben an die SchulleiterInnen vom 08.12.2021)

B. Betretungsverbot für den Corona-Indexfall

Jeder positive Test (ob in der Schule oder außerhalb vorgenommen, ob Selbst- oder Fremdtest, ob Schnell- oder PCR-Test) führt zu einem Betretungsverbot für die positiv getestete Person („Indexfall“). Dieses Betretungsverbot ergibt sich unmittelbar nach § 4 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO. Außerdem zieht ein positiver schulischer Schnelltest die Pflicht nach sich, einen PCR-Test durchzuführen (§ 10 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO).

Um Klarheit für die Schüler*innen und die Eltern zu schaffen, bestätigen Sie das Betretungsverbot gegenüber dem positiv getesteten Kind bzw. dem*der positiv getestete*n Jugendliche*n bitte schriftlich. Dafür finden Sie im Anhang ein Formblatt, das die Eltern außerdem über die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests informiert. Das Betretungsverbot setzen Sie als Schulleitung in Ausübung Ihres Hausrechts durch. (Natürlich beaufsichtigen Sie minderjährige Schülerinnen oder Schüler bitte, bis die Eltern das Kind abholen.)

Schüler*innen erhalten während des Betretungsverbotes (ebenso wie bei einer Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes) entsprechend der örtlichen und personellen Gegebenheiten der Schule Distanzunterricht.

Ist der Indexfall seit zwei Tagen symptomfrei, endet das Betretungsverbot:

Wenn sich der positive schulische Schnelltest im PCR-Test nicht bestätigt, sondern die PCR-Kontrolle negativ bleibt. Lassen Sie sich bitte unbedingt das negative Testergebnis vorlegen! Wenn sich der positive schulische Schnelltest im PCR-Test bestätigt hat, zu dem Zeitpunkt, an dem die Quarantäne endet; wurde keine Quarantäne-angeordnet, nach 14 Tagen unter Vorlage eines abschließend bei einer zugelassenen Stelle durchgeführten negativen PCR- oder Antigenschnelltests. Ohne Durchführung eines PCR-Tests nach 14 Tagen.

Schicken Eltern das positiv getestete Kind innerhalb von 14 Tagen wieder zur Schule, ohne dass Ihnen ein negativer Test vorgelegt wird, sprechen Sie bitte erneut das Betretungsverbot aus und setzen dies durch.

09.12.2021
Seminarfach Klassenstufe 12

Liebe Schülerinnen und Schüler,

auf Grund der aktuellen Situation kann die Bekanntgabe der Bewertung der Seminarfacharbeit im Zeitraum 13.12. – 22.12.2021 stattfinden.
Der Termin für das Kolloquium wird auf den 25. Januar 2022 verlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

09.12.2021
Informationen zur Freitestung
Informationen der Schulverwaltung zur Freitestung von Schülern/ Lehrern

Im Rahmen der Freitestung von Schülern/ Lehrern aus der Kontaktpersonenquarantäne möchten wir noch einmal auf folgendes hinweisen:

 

Für eine Verkürzung der Absonderung bestehen folgende Optionen:

a)    Durchführung einer PCR-Testung frühestens am fünften Tag der Absonderung

Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 5. Tag der Absonderung eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt deren negatives Ergebnis die Quarantänedauer nicht.

 

b)    Durchführung eines Antigen-Schnelltestes frühestens am siebenten Tag der Absonderung

Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 7. Tag der Absonderung eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt deren negatives Ergebnis die Quarantänedauer nicht. Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht von geschulten Personen erfolgen. Sollte die Testung nicht im Testzentrum Altenburger Land erfolgen, ist das Ergebnis der Testung an den Fachdienst Gesundheit per E-Mail (hygiene@altenburgerland.de) zu übermitteln.

 

Hinweis: Die Möglichkeit die Quarantäne durch eine negative Testung nach 5 Tagen (PCR-Testung) oder nach 7 Tagen (Testung mittels Antigen-Schnelltest) zu verkürzen wurde geschaffen, um unnötige Härten zu verringern. Dennoch beträgt die Inkubationszeit bis zu 14 Tage.

 

Wurde eine Testung vor dem 5. Tag der Absonderung mit PCR oder vor dem 7. Tag der Absonderung mittels Schnelltest durchgeführt, gilt diese Testung nicht als Freitestung. Die Quarantäne ist damit nicht verkürzt. Der Zugang zur Einrichtung kann somit erst nach Ablauf der regulären Quarantäne von 10 Tagen gewährt werden oder mit einer erneuten Testung am entsprechenden im Informationsschreiben genannten Tag.

01.12.2021
Ergebnisse der Mathematikolympiade 2021 / 2022 - 2. Stufe (Regionalausscheid)
Schulamtsbereich Ostthüringen – Bereich Altenburg, Greiz

 

Klasse / Kurs

Name

Platz

Klasse 5

Otto Runge

7. Platz

Klasse 6

Felix Matuszewski      

Anton Richter

Nils Hauschild

1. Platz

3. Platz

13. Platz

Klasse 7

Linus Nündel  

Robin Weber  

Alexander Schlotthauer

Colin Bergner 

2. Platz

10. Platz

11. Platz

14. Platz

Klasse 8

Hannes Gelllner

3. Platz

Klasse 9

Tony Pham

13. Platz

Kurs 12

Marielle Scheidel

2. Platz

 

Gratulation!

Tolle Leistung!

 

01.12.2021
Ergebnisse der Mathematikolympiade 2021 / 2022 - 1. Stufe (Schulausscheid)

Klasse / Kurs

Name

Platz

Klasse 5

Otto Runge     

1. Platz

Klasse 6

Felix Matuszewski

Anton Richter

Nils Hauschild

1. Platz

2. Platz

3. Platz

Klasse 7

Robin Weber  

Alexander Schlotthauer

Linus Nündel  

Colin Bergner               

1. Platz

2. Platz

3. Platz

4. Platz

Klasse 8

Hannes Gellner

1. Platz

Klasse 9

Tony Pham      

1. Platz

Kurs 12

Marielle Scheidel

Fritz Biedermann

1. Platz

1. Platz

Herzlichen Glückwunsch!

23.11.2021
13. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Sehr geehrte Eltern,

in der Woche vom 29.11. - 03.12.2021 findet unsere digitale Elternsprechstunde statt. 

Sie haben die Möglichkeit alle Fachlehrer Ihres Kindes/ Ihrer Kinder zu sprechen. Melden Sie sich dazu per Mail (siehe Button: Personen/ Kollegium/ Liste Kollegium) bei den Fachlehrern an und vereinbaren Sie einen Termin.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Ich wünsche Ihnen einen friedlichen 1. Advent.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

22.11.2021
Weltvorlesetag 2021 am Lerchenberggymnasium

Ohren gespitzt und zugehört! - hieß es am Weltvorlesetag 2021 in drei Räumen des Lerchenberggymnasiums.

Schülerinnen der 10. Klassen nutzten diesen Tag, um die Freude am Lesen besonders in den 5. Klassen zu wecken. Sie brachten spannende Kinder- und Jugendbücher mit, um die Schüler für diese Literatur zu begeistern. Erwartungsvolle und neugierige Kinder lauschten den spannenden und fantasiereichen Geschichten. Ob die einzelnen Abenteuerhelden in den Erzählungen erfolgreich sein werden, ließen die Vorleserinnen offen, um somit ihre kleinen Zuhörer zum Weiterlesen zu animieren.

Vielleicht hat das eine oder andere Buch einen weiteren neugierigen Leser gefunden.

Für die ganz Neugierigen eine Übersicht der vorgestellten Bücher:

Titel

Autor

Vorleserin

Gangsta - Oma

David Williams

Meggy Schüler

Marlen Meißner

Percy Jackson

Diebe im Olymp

Rick Riordan

Lea Fleischer

Bella Sibekova

Ein kleines Reh im Schnee

Liliane Susewind

Lara Goltz

Amelie Dietrich

(Andrea Wust-Köhler)

 

19.11.2021
Schulfotografie - Fotomappen

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

die Fotomappen sind eingetroffen und werden ab Montag von den Klassen- bzw. Stammkursleitern ausgegeben.

Werden die Fotomappen von Ihnen gekauft, überweisen Sie bitte den entsprechenden Betrag direkt an die Fotofirma.

Alle Fotos bzw. Mappen, die von Ihnen nicht käuflich erworben werden, geben Sie bitte bis spätestens 24.11.2021 beim Klassen- bzw. Stammkurslehrer wieder ab.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung sowie viel Freude an den Fotos!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

S. Runge                         

17.11.2021
12. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Altenburg, 17.11.2021

Handlungsabfolge bei neuen Covid-Infektionsfällen

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie alle gesund oder auf dem Weg der Besserung sind. Da zurzeit im Altenburger Land die Anzahl der Covid-Infizierten rasant steigt (Inzidenz von 685,9 am 17.11.2021), ist eine Kontaktnachverfolgung dem Gesundheitsamt nur noch eingeschränkt möglich, sodass notwendige Quarantänebescheinigungen bzw. Termine für PCR-Tests oft erst nach mehreren Tagen verfügbar sind. Nach Rücksprache mit unserem Landrat und der Leiterin der Schulverwaltung sowie der letzten Information unseres Gesundheitsamtes werden wir ab sofort wie folgt mit infizierten Schülern oder Kollegen verfahren:

Positiv getestete Schüler oder Lehrer (mittels PCR-Test) werden der Schule unverzüglich gemeldet. Diese Personen begeben sich umgehend für mindestens 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Eltern des infizierten Schülers und die Schule informieren das Gesundheitsamt. Alle Mitschüler, die korrekt die Maske tragen und getestet sind, müssen nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden. Die Mitschüler werden durch die Schule über den positiven Covidfall in der Klasse informiert. Alle Eltern der Kontaktschüler beobachten für 10 Tage ihre Kinder hinsichtlich evtl. auftretender Symptome einer Covid-Infektion. Ein Schüler mit Symptomen verbleibt im häuslichen Lernen. Die Schule wird bitte unbedingt informiert. Ab heute Abend können Sie auf unserer Homepage unter dem Button „Neue Covid-Infektionen“ nachlesen, in welcher Klasse es neue Infektionsfälle gibt.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und konstruktive Hinweise nehme ich gern entgegen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler